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   BGH, 29.04.1980 - 1 StR 818/79   

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BGH, 29.04.1980 - 1 StR 818/79 (https://dejure.org/1980,15716)
BGH, Entscheidung vom 29.04.1980 - 1 StR 818/79 (https://dejure.org/1980,15716)
BGH, Entscheidung vom 29. April 1980 - 1 StR 818/79 (https://dejure.org/1980,15716)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Vereidigung eines Zeugen - Folgen des Fehlens einer Begründung bei einem Beschluss über die Anordnung einer Zeugenvernehmung - Zeugenvernehmung bei Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat oder bei einem Verdacht ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.05.1953 - 5 StR 17/53

    Tatbeteiligte i.S.v. § 60 Nr. 3 Strafprozessordnung (StPO) in einem

    Auszug aus BGH, 29.04.1980 - 1 StR 818/79
    Doch wird der Mangel einer Begründung dann von Bedeutung, wenn sich aus der konkreten Sachlage die dringende Vermutung ergibt, daß die getroffene Entscheidung durch Rechtsirrtum beeinflußt worden ist, sei es durch Verkennen der Rechtsbegriffe der "Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat" oder des "Verdachts", wobei schon ein entfernter Verdacht genügt, sei es dadurch, daß der Tatrichter sich die Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht vorgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71, 72; BGH VRS 29, 26, 27; RGSt 28, 111, 113).

    Es bleibt die Möglichkeit, daß das Landgericht die Rechtsbegriffe der "Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat" oder des "Verdachts", wobei schon ein entfernter Verdacht genügt, verkannt hat oder aber sich die Frage nach dem Verteidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht vorgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]).

  • BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55
    Auszug aus BGH, 29.04.1980 - 1 StR 818/79
    Doch wird der Mangel einer Begründung dann von Bedeutung, wenn sich aus der konkreten Sachlage die dringende Vermutung ergibt, daß die getroffene Entscheidung durch Rechtsirrtum beeinflußt worden ist, sei es durch Verkennen der Rechtsbegriffe der "Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat" oder des "Verdachts", wobei schon ein entfernter Verdacht genügt, sei es dadurch, daß der Tatrichter sich die Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht vorgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71, 72; BGH VRS 29, 26, 27; RGSt 28, 111, 113).
  • BGH, 09.04.1965 - 4 StR 143/65

    Folgen der Verletzung der Sorgfaltspflichten als Führer eines Lastzuges aufgrund

    Auszug aus BGH, 29.04.1980 - 1 StR 818/79
    Doch wird der Mangel einer Begründung dann von Bedeutung, wenn sich aus der konkreten Sachlage die dringende Vermutung ergibt, daß die getroffene Entscheidung durch Rechtsirrtum beeinflußt worden ist, sei es durch Verkennen der Rechtsbegriffe der "Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat" oder des "Verdachts", wobei schon ein entfernter Verdacht genügt, sei es dadurch, daß der Tatrichter sich die Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht vorgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71, 72; BGH VRS 29, 26, 27; RGSt 28, 111, 113).
  • RG, 13.12.1895 - 4723/95

    1. Kann darauf, daß die Vernehmung eines Zeugen gegen die Vorschrift des § 56 Nr.

    Auszug aus BGH, 29.04.1980 - 1 StR 818/79
    Doch wird der Mangel einer Begründung dann von Bedeutung, wenn sich aus der konkreten Sachlage die dringende Vermutung ergibt, daß die getroffene Entscheidung durch Rechtsirrtum beeinflußt worden ist, sei es durch Verkennen der Rechtsbegriffe der "Beteiligung an der den Gegenstand der Untersuchung bildenden Tat" oder des "Verdachts", wobei schon ein entfernter Verdacht genügt, sei es dadurch, daß der Tatrichter sich die Frage nach dem Vereidigungsverbot des § 60 Nr. 2 StPO überhaupt nicht vorgelegt hat (BGHSt 4, 255 [BGH 15.05.1953 - 5 StR 17/53]; 9, 71, 72; BGH VRS 29, 26, 27; RGSt 28, 111, 113).
  • RG, 28.06.1927 - I 587/27

    1. Wird bei einer nach § 266 Abs. 2 StPO. unzulässigen Aburteilung durch die

    Auszug aus BGH, 29.04.1980 - 1 StR 818/79
    Für diese Frage ist entscheidend, ob ein unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren zu demselben Ergebnis geführt haben würde (RGSt 61, 353, 354).
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 377/99

    Monika Haas rechtskräftig verurteilt

    Für die Frage, ob das Urteil auf einer fehlerhaften Vereidigung beruhen kann, ist entscheidend, ob ein unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften durchgeführtes Verfahren zu demselben Ergebnis geführt haben würde (RGSt 61, 353 f.; BGH, Beschl. vom 29. April 1980 - 1 StR 818/79).
  • BGH, 19.12.2001 - 3 StR 427/01

    Unzulässige Vereidigung und Beruhen; Unterbliebene Zeugenbelehrung nach § 57 StPO

    Für die Frage, ob das Urteil auf einer fehlerhaften Vereidigung beruhen kann, ist entscheidend, ob ein unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften durchgeführtes Verfahren zu demselben Ergebnis geführt haben würde (RGSt 61, 353 f.; BGH, Urt. vom 29. April 1980 - 1 StR 818/79).
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